Aufteilungspläne für Nordrhein-Westfalen

Abgeschlossenheits-bescheinigung inNRW beantragen

Wir erstellen prüffähige Aufteilungspläne, bereiten die erforderlichen Antragsunterlagen vor und begleiten auf Wunsch die Einreichung und Abstimmung mit der Behörde.

  • Auf NRW und Aufteilungspläne spezialisiert
  • Bearbeitung durch eingetragene Architekten
  • Kostenlose überschlägige Vorprüfung vorhandener Pläne
  • Transparentes Festpreisangebot nach Sichtung
Architekturpläne werden gemeinsam geprüft
Keine versteckten KostenPlanung durch ArchitektenUnterlagen aus einer Hand
Drei typische Ausgangslagen

Welcher Bearbeitungsweg passt zu Ihrem Objekt?

Entscheidend sind Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der vorhandenen Pläne. Die kostenlose Vorprüfung dient einer ersten Einordnung – nicht einer vollständigen technischen oder behördlichen Prüfung.

01

Bestandspläne überarbeiten

Vorhandene, grundsätzlich geeignete Pläne werden fachgerecht angepasst und zu Aufteilungsplänen weiterentwickelt.

  • Planprüfung und Einordnung
  • Nummerierung der Einheiten
  • Kennzeichnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
03

Pläne nach örtlichem Aufmaß

Fehlen geeignete Grundlagen, erfassen wir den Bestand vor Ort und erstellen darauf aufbauend neue Planunterlagen.

  • Örtliche Bestandsaufnahme
  • Digitale Bestandszeichnungen
  • Aufteilungspläne auf neuer Grundlage
Detail eines Aufteilungsplans mit nummerierten Einheiten
Bestand richtig einordnen

Geeignete Pläne sparen Aufwand – unklare Grundlagen verursachen Rückfragen.

Für eine belastbare Bearbeitung müssen die Planunterlagen den tatsächlichen Bestand nachvollziehbar wiedergeben. Maßstäblichkeit, Lesbarkeit, Grundrisse, Schnitte und Ansichten sind dabei ebenso wichtig wie die geplante Zuordnung der Einheiten.

Wir prüfen vorhandene Unterlagen zunächst überschlägig und empfehlen anschließend den passenden Leistungsweg.

Pläne kostenlos vorprüfen lassen
Leistungen & Preise

Unsere drei Leistungspakete

Der konkrete Festpreis richtet sich insbesondere nach Einheiten, Geschossen, Planumfang und Qualität der Bestandsunterlagen. Nach der kostenlosen Vorprüfung erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Keine versteckten KostenBearbeitung durch ArchitektenAlles aus einer Hand
Paket 1

Bestandspläne überarbeiten

Festpreis nach Vorprüfung

Für geeignete digitale oder gut verwertbare Bestandspläne.

  • Sichtung der vorhandenen Planunterlagen
  • Überarbeitung und Ergänzung der Pläne
  • Nummerierung der Sondereigentumseinheiten
  • Kennzeichnung des Gemeinschaftseigentums
  • Planaufbereitung für die Antragstellung
Inklusive
  • Antragsformular
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • Drei DIN-A3-Ausfertigungen der Aufteilungspläne
  • Auf Wunsch Einreichung mit Vollmacht
  • Kommunikation mit der zuständigen Behörde
  • Anpassungen bei behördlichen Nachforderungen
Kostenlos anfragen
Paket 3

Aufteilungspläne nach örtlichem Aufmaß

Festpreis nach Vorprüfung

Für Objekte ohne geeignete oder ausreichend aktuelle Bestandspläne.

  • Örtliches Aufmaß des relevanten Bestands
  • Erstellung digitaler Bestandszeichnungen
  • Aufteilungspläne auf neuer Planbasis
  • Nummerierung und Eigentumszuordnung
  • Planaufbereitung für die Antragstellung
Inklusive
  • Antragsformular
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • Drei DIN-A3-Ausfertigungen der Aufteilungspläne
  • Auf Wunsch Einreichung mit Vollmacht
  • Kommunikation mit der zuständigen Behörde
  • Anpassungen bei behördlichen Nachforderungen
Kostenlos anfragen

Hinweis zum Leistungsumfang: Behördlich veranlasste Anpassungen innerhalb des vereinbarten Planungsumfangs sind eingeschlossen. Änderungen aufgrund neuer Bauherrenwünsche, veränderter Bestände oder zusätzlich gewünschter Einheiten werden vorab gesondert angeboten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst wird ausschließlich von der zuständigen Behörde erteilt.

Strukturiertes Vorgehen

In fünf Schritten zu vollständigen Unterlagen

Wir begleiten die Planung und Antragstellung; über die Erteilung der Bescheinigung entscheidet die zuständige Behörde.

  1. Kostenlose Vorprüfung

    Sie übermitteln die wichtigsten Angaben und – soweit vorhanden – Planunterlagen.

  2. Einordnung & Angebot

    Wir bestimmen den passenden Bearbeitungsweg und erstellen ein transparentes Angebot.

  3. Planerstellung

    Wir überarbeiten oder zeichnen die erforderlichen Aufteilungspläne.

  4. Antragsunterlagen

    Formulare, Pläne und erforderliche Unterlagen werden vollständig zusammengestellt.

  5. Behördliche Begleitung

    Auf Wunsch reichen wir ein, kommunizieren mit der Behörde und bearbeiten Nachforderungen.

Warum mit uns?

Planerische Praxis und Erfahrung aus der Bauaufsicht

Wir wissen, worauf es bei nachvollziehbaren, prüffähigen Unterlagen und einer klaren Kommunikation mit Behörden ankommt.

NRW-weit spezialisiert

Fokus auf Aufteilungspläne und Antragsunterlagen für Objekte in Nordrhein-Westfalen.

Behördenerfahrung

Kenntnis typischer Prüfanforderungen, formaler Abläufe und vermeidbarer Rückfrageschleifen.

Alles aus einer Hand

Planbearbeitung, Antragsvorbereitung, Druckausfertigungen und Verfahrensbegleitung aus einem abgestimmten Prozess.

Unverbindlich starten

Kostenlos Angebot anfordern

Mit wenigen Angaben erhalten wir die Grundlage für Ihre kostenlose Angebotsanfrage und eine erste Einschätzung der vorhandenen Pläne.

Hier unverbindlich anfragen
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Die Vorprüfung ist eine überschlägige Ersteinschätzung. Sie ersetzt keine vollständige Planprüfung und enthält keine Zusage über die behördliche Erteilung.

Häufige Fragen

Was Eigentümer vorab wissen sollten

Die konkrete Unterlagenanforderung hängt vom Objekt, der geplanten Aufteilung und der zuständigen Behörde ab.

Wann wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?

Sie wird benötigt, wenn Wohnungs- oder Teileigentum gebildet oder eine bestehende Aufteilung geändert werden soll. Zusammen mit dem behördlich bestätigten Aufteilungsplan dient sie anschließend dem Notar und dem Grundbuchamt als Grundlage für die rechtliche Aufteilung.

Wer erteilt die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Bescheinigung wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt. Wir erstellen beziehungsweise bearbeiten die Aufteilungspläne und Antragsunterlagen und begleiten auf Wunsch die Einreichung und Behördenkommunikation.

Welche Unterlagen werden normalerweise benötigt?

Typischerweise werden ein Antrag, ein aktueller Lage- oder Katasterplan sowie Bauzeichnungen aller relevanten Geschosse, Schnitte und Ansichten benötigt. Die Zeichnungen müssen die Einheiten eindeutig und einheitlich nummeriert darstellen. Welche zusätzlichen Nachweise verlangt werden, richtet sich nach Objekt und zuständiger Behörde.

Was ist der Unterschied zwischen Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung?

Der Aufteilungsplan zeigt zeichnerisch die Aufteilung und Zuordnung der Räume und Grundstücksteile. Die Behörde bescheinigt darauf aufbauend die bauliche Abgeschlossenheit. Die Teilungserklärung regelt anschließend notariell die rechtliche Aufteilung und weitere Eigentumsverhältnisse.

Was passiert, wenn keine geeigneten Bestandspläne vorhanden sind?

Fotos oder einfache Skizzen reichen in der Regel nicht aus. Fehlen verwertbare Bauzeichnungen, kann ein örtliches Aufmaß erforderlich werden. Daraus erstellen wir digitale Bestandszeichnungen und anschließend die Aufteilungspläne.

Können Stellplätze, Terrassen und Außenflächen zugeordnet werden?

Ja, Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksteile können unter den Voraussetzungen des Wohnungseigentumsgesetzes zugeordnet werden. Sie müssen im Aufteilungsplan eindeutig durch Maßangaben bestimmt und mit der passenden Ordnungsnummer gekennzeichnet sein.

Wie lange dauert das Verfahren?

Eine einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Die Dauer hängt von der zuständigen Behörde, der Vollständigkeit und Qualität der Unterlagen sowie möglichen Rückfragen ab. Einzelne NRW-Behörden nennen als groben Orientierungswert bis zu drei Monate; eine feste Terminzusage ist daraus nicht ableitbar.

Welche Kosten entstehen?

Zu unterscheiden sind unser Honorar für Planerstellung und Verfahrensbegleitung sowie die gesonderten Verwaltungsgebühren der Behörde. Diese richten sich in NRW insbesondere nach Zahl der Sondereigentumsanteile, Prüfaufwand und gewünschten Ausfertigungen. Den Preis unserer Leistung erhalten Sie nach der kostenlosen Vorprüfung als transparentes Angebot.

Sind behördliche Nachforderungen und spätere Änderungen enthalten?

Behördlich veranlasste Anpassungen innerhalb des vereinbarten Planungsumfangs sind in unseren Paketen enthalten. Änderungen aufgrund neuer Eigentümerwünsche, eines veränderten Bestands oder zusätzlich gewünschter Einheiten werden vorab gesondert angeboten.

Nächster Schritt

Sie haben Pläne – wir prüfen den passenden Weg.

Starten Sie mit wenigen Angaben und laden Sie vorhandene Unterlagen optional direkt im Funnel hoch.

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